Bund · 16 Länder · EU

2.314 Programme.
Ein Ansprech­partner.

Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die Erwachsenen Schreib- und Lesekompetenz vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen lassen möchten, damit Ihr Kinderwunsch in Erfüllung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots in Kindertageseinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Geflüchtete zu einer Rückkehr in ihre Heimat oder zur Weiterwanderung in ein anderes Land beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Niedersachsen betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune temporäre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, bereitstellen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune mit sehr hoher Zuwanderung Vorhaben zur Eingliederung der Geflüchteten umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Wenn Sie in Brandenburg in stationäre Einrichtungen oder ambulante Angebote für Pflegebedürftige investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Geldgeber

Wer die Förderung
ausreicht.

Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.

Bund

  • KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
  • Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
  • Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
  • Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR

Bundesministerien

  • Wirtschaft und EnergieBMWE
  • Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
  • Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
  • Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
  • VerkehrBMV
  • Arbeit und SozialesBMAS
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
  • Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
  • GesundheitBMG
  • InneresBMI
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ

Europa

  • Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
  • Europäische InvestitionsbankEIB
  • Europäischer InvestitionsfondsEIF
  • InvestEUGarantien und Beteiligungen
  • EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
  • JTFFonds für einen gerechten Übergang
  • ELERLändliche Entwicklung
  • EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
  • InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Horizont EuropaForschung und Innovation
  • Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
  • LIFEUmwelt und Klima
  • Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
  • InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
  • Erasmus+Bildung und Qualifizierung
  • EU4HealthGesundheit
  • Kreatives EuropaKultur und Medien
  • BinnenmarktprogrammKMU und Normung

Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital

  • Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
  • LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
  • Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
  • KfW CapitalWagniskapital über Fonds
  • High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
  • coparionWachstumsfinanzierung
  • ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme

Weitere Geldgeber und Durchleitung

  • Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
  • Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
  • Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
  • Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
  • HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
  • Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme

Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.

Machbarkeitsprüfung

Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.

Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.