„Sport integriert Hessen“

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei der Bereitstellung und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge, für Menschen mit Migrationshintergrund und für sozial benachteiligte Menschen in hessischen Städten und Gemeinden.

Sie erhalten die Förderung als Regelförderung für

  • Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches,
  • Aufwandsentschädigungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie
  • Sachmittel (zum Beispiel Sportkleidung und Transportmittel).
  • Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen für Flüchtlinge.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bestehend aus Sport-Coaches mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 40.000.

Für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte können Sie eine kumulierte Aufwandsentschädigung in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags erhalten und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.400.

Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann Ihr Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu EUR 15.000 erhöht werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst online bis zum 30.4. des Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Beantragen Sie einen Zuschuss zu Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, gilt als Frist für das Einreichen des Antrages der 30.9., Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandems müssen Sie bis zum 30.6. eines Jahres einreichen.

Grundlage Ihres Antrags sind die Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Sie der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.8. des Vorjahres gemeldet haben.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie der Bundesagentur für Arbeit zum 31.8. des Vorjahres normalerweise mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in Ihrer Gemeinde gemeldet haben und/oder in Ihrer Gemeinde befindet sich eine Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (inklusive deren Außenstellen und „Notaufnahmeeinrichtungen“).
  • Sie müssen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Verwaltung benennen, die oder der eng mit dem Sport-Coach oder den Sport-Coaches Ihrer Gemeinde zusammenarbeitet und Ansprechperson für die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist.
  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen mindestens einen Sport-Coach benennen.
  • Ihre Sport-Coaches sind verpflichtet, pro Kalenderjahr an einer speziell auf die integrative und soziale Arbeit im Sport ausgerichteten eintägigen Fortbildung der Sportjugend Hessen teilzunehmen.
  • Pro Sport-Coach müssen Sie einmalig EUR 250,00 an die Sportjugend Hessen für die Organisation und Durchführung der Schulungsmaßnahmen zahlen.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Cateringkosten bei Sportfesten, Turnieren und so weiter,
  • Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren,
  • Gebühren für Spieler- und Startpässe,
  • Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen) sowie
  • Kosten für bauliche Maßnahmen

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.