Leistungen

Von der Idee
bis zur Auszahlung.

Sie haben ein Vorhaben. Wir übernehmen alles, was zwischen Ihrem Vorhaben und dem Geld steht. Bundesweit, aus 2.314 Programmen.

2 bis 5

Werktage bis zu Ihrem Kurzbericht.

Kostenlos

Die Prüfung Ihres Vorhabens, ohne Bedingungen.

Ein Kontakt

Dieselbe Person vom ersten Satz bis zur Auszahlung.

Täglich

gleichen wir die Programmdatenbank des Bundes ab.

Unser Service

Förderung ist
viel Papier.

Programme, Fristen, Nachweispflichten, Bewilligungsstellen. Wer das nebenbei macht, verliert Zeit oder den Anspruch. Wir machen es hauptberuflich.

Sie behalten die Entscheidungen. Alles andere, von der Recherche über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis, läuft über uns.

Was wir für Sie tun

Fünf Schritte,
ein Ansprech­partner.

01

Beratung

Wir sehen uns Ihre Situation an und zeigen, welche Programme überhaupt infrage kommen.

02

Recherche

Wir prüfen alle 2.314 Programme von Bund, Ländern und EU auf das, was zu Ihrem Vorhaben passt, und klären die Voraussetzungen.

03

Antragstellung

Wir schreiben den Antrag, vollständig und fristgerecht, und führen die Kommunikation mit der Förderstelle.

04

Projekt­begleitung

Nach der Bewilligung bleiben wir dran: Nachweise, Mittelabrufe, Änderungsanträge.

01

Aktive Information

Unsere Programmdatenbank aktualisiert sich täglich. Wenn ein Programm kommt, ausläuft oder sich ändert und Sie betrifft, melden wir uns.

Warum das zählt

Der teuerste Fehler
ist der zu frühe Spatenstich.

Fast alle Zuschussprogramme verlangen, dass das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen hat. Ein unterschriebener Kaufvertrag, eine bestellte Maschine, ein Bauauftrag: damit ist die Förderung in der Regel weg, egal wie gut das Projekt ist.

Deshalb lohnt sich der Anruf vor der Entscheidung, nicht danach. Die Prüfung kostet Sie nichts und dauert wenige Tage.

Für wen wir arbeiten

Antrags­berechtigt sind
mehr Stellen als gedacht.

01

Unternehmen

Vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern, einschließlich Hotellerie, Handel und Dienstleistung.

02

Kommunen

Städte, Gemeinden, Landkreise und ihre Eigenbetriebe.

03

Öffentliche Einrichtungen

Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Gesellschaften.

04

Vereine und Verbände

Eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Träger.

05

Hochschulen und Forschung

Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

06

Wohnungswirtschaft

Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Vermieter.

Ein Ansprech­partner.
Vom ersten Satz an.

Loslegen

Schicken Sie uns
Ihr Vorhaben.

Beschreiben Sie kurz, was Sie planen. Wir sagen Ihnen in 2 bis 5 Werktagen, welche Förderung greift und was sie realistisch bringt. Kostenlos.