Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

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Wenn Sie möglichst barrierearme Umbauten in Mietwohnungen und Miethäusern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Was gefördert wird

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die Ihre langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Sie Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen gestalten.

Sie erhalten die Förderung in Form eines zusätzlichen Tilgungszuschusses zu dem KfW-Programm Altersgerecht Umbauen.

Die Höhe des zusätzlichen Tilgungszuschusses beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.

Das Darlehen kann pro Wohneinheit für die Sanierungsmaßnahmen bis zu EUR 50.000 betragen.

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Wer antragsberechtigt ist

Um einen Tilgungszuschuss nach dieser Richtlinie zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften und
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Es muss durch den geförderten Umbau Barrierefreiheit (entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-2) ebenso erreicht werden wie der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegte Standard „Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus“.

Im Rahmen dieser Richtlinie nicht finanziert werden barrierefreie Umbauten in

  • Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
  • Ferien- und Wochenendhäusern sowie
  • die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.