„REGIO AKTIV“ – Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO)

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Projekten, durch die Erziehungsverantwortlichen von Schülerinnen und Schülern und weiteren Bezugspersonen Kenntnisse vermittelt werden zu Chancen und Möglichkeiten auf dem regionalen Arbeitsmarkt in den jeweiligen Gebietskörperschaften und zu Möglichkeiten der Berufsorientierung im konkreten regionalen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

Sie erhalten die Förderung zum Beispiel für digitale und analoge Informationsveranstaltungen und niedrigschwellige Fortbildungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihres Projekts sind Eltern, Großeltern, weitere Verwandte, Bezugspersonen und Vormünder sowie haupt- und ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen.
  • Sie müssen im Rahmen Ihres Projekts auf die vorhandenen Informations- und Beratungsstrukturen in Form von Jugendberufsagenturen, webbasierten Praktikumsdatenbanken, Berufsorientierungsmessen (digital und analog) sowie die Angebote der Berufsberatung und des Berufsinformationszentrums vertieft eingehen.
  • Projekte, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen jeweils lokal und über die Fläche der Gebietskörperschaft verteilt angeboten werden.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.