Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die Erwachsenen Schreib- und Lesekompetenz vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die Erwachsenen Schreib- und Lesekompetenz vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch Bildungsmaßnahmen, die Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung für

  • regionale Grundbildungszentren, die Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen,
  • Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung,
  • eine Koordinierungsstelle sowie
  • Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • regionale Grundbildungszentren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; zuwendungsfähig sind jährliche Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von EUR 94.000;
  • Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt EUR 78,00, für Kurse in Justizvollzugsanstalten EUR 67,00;
  • die fachliche Koordinierungsstelle 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben;
  • Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag stellen Sie bitte zu festgelegten Antragsterminen online über das Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • als regionale Grundbildungszentren sowie für Kurse: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg, insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, deren Weiterbildungseinrichtungen sowie freie Träger oder deren Weiterbildungseinrichtungen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit;
  • als Koordinierungsstellen: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben, in der Weiterbildungsarbeit tätig und für die Alphabetisierung und Grundbildung qualifiziert sind;
  • für Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahmen gehören Personen ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch und Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen mit Wohnsitz in Brandenburg. Darüber hinaus können Zweisprachige teilnehmen, die zunächst eine andere Sprache als Erstsprache erworben haben, aber Deutsch im Sprechen und Hörverstehen mindestens auf Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beherrschen.
  • Wenn Sie sich als Einrichtung als regionales Grundbildungszentrum bewerben, müssen Sie als Organisationseinheit Aufgaben zur Unterstützung der Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene wahrnehmen. Die Zentren müssen ein regional ausgewogenen Angebot schaffen. Sie müssen einen profilbildenden Schwerpunkt ausweisen.
  • Die Kurse zur Alphabetisierung müssen Ihren Teilnehmenden Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 vermitteln. Grundbildungskurse müssen Schreib- und Lesefertigkeiten sowie weitere Kompetenzen vermitteln.
  • Bei einer Förderung von Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung müssen die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von 4 Semesterwochenstunden je Semester übernehmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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