„REGIO AKTIV“ – Aktive Eingliederung (AE)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen planen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die folgende Elemente umsetzen:

  • individuelle stärkenorientierte Situations- und Bedarfsanalyse, Erstellen individueller Entwicklungspläne,
  • Entwickeln der Beschäftigungsfähigkeit,
  • Begleitung und Unterstützung bei der beruflichen Integration einschließlich Nachbetreuung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie umsetzen.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
  • sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mithilfe der Förderangebote nach SGB II oder SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben. Hierzu zählen Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
    • die länger als 2 Jahre arbeitslos und normalerweise über 35 Jahre alt sind,
    • mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder
    • mit Migrationshintergrund.
  • Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt normalerweise bis zu 18 Monate zuzüglich Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten. Unterbrechungen der Projektteilnahme von normalerweise bis zu 3 Monaten sind möglich.
  • Ihr Projekt muss ein detailliertes Betreuungs- und Integrationskonzept mit einer festgelegten Mindestzahl von Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung beinhalten.
  • Ihr Projekt soll eine Kapazität von mindestens 10 Plätzen für Teilnehmende haben. Die Zahl der besetzten Plätze soll während der gesamten Projektlaufzeit nicht unterschritten werden.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.