Bund · 16 Länder · EU

2.314 Programme.
Ein Ansprech­partner.

Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.

Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Wirtschaftsorganisation und Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Investitionen in eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie externe Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen zu allen Problemfeldern der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Wenn Sie als Stadt- oder Landkreis Deutsch-Sprachkurse für geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund durchführen, Sprachcafés oder sprachkursbegleitendes Coaching anbieten oder Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Stadt oder Gemeinde in Ihre Verkehrsinfrastruktur investieren wollen und zum Beispiel neue Straßen oder Lärmschutzeinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Geldgeber

Wer die Förderung
ausreicht.

Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.

Bund

  • KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
  • Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
  • Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
  • Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR

Bundesministerien

  • Wirtschaft und EnergieBMWE
  • Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
  • Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
  • Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
  • VerkehrBMV
  • Arbeit und SozialesBMAS
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
  • Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
  • GesundheitBMG
  • InneresBMI
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ

Europa

  • Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
  • Europäische InvestitionsbankEIB
  • Europäischer InvestitionsfondsEIF
  • InvestEUGarantien und Beteiligungen
  • EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
  • JTFFonds für einen gerechten Übergang
  • ELERLändliche Entwicklung
  • EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
  • InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Horizont EuropaForschung und Innovation
  • Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
  • LIFEUmwelt und Klima
  • Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
  • InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
  • Erasmus+Bildung und Qualifizierung
  • EU4HealthGesundheit
  • Kreatives EuropaKultur und Medien
  • BinnenmarktprogrammKMU und Normung

Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital

  • Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
  • LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
  • Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
  • KfW CapitalWagniskapital über Fonds
  • High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
  • coparionWachstumsfinanzierung
  • ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme

Weitere Geldgeber und Durchleitung

  • Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
  • Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
  • Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
  • Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
  • HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
  • Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme

Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.

Machbarkeitsprüfung

Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.

Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.