AVdual-Begleitung

Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf.

Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung betreuen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der anfallenden Personalkosten, maximal jedoch EUR 30.000 pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung.

Richten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt das schulische und betriebliche Bildungsangebot. Sie steht allen deutschen und ausländischen, auch zugewanderten, Jugendlichen offen.
  • Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter verfügen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie möglichst über interkulturelle Kompetenzen.
  • Sie stellen den Betreuungsschlüssel von circa 1:40 Schülerinnen und Schülern sicher (2 bis 3 Klassen).
  • Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Erfahrungen und Referenzen jeweils im Umgang mit Schulen/Lehrerinnen und Lehrern, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben/Ausbilderinnen und Ausbildern nachweisen.
  • Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem vorlegen:
    • Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,
    • ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen wie Jugendberufshelferinnen und -helfer oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter,
    • Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowie
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.
  • Reise- und Sachkosten werden nicht gefördert.

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