Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.

Was gefördert wird

Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionsfinanzierungen (zum Beispiel zur Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung),
  • Existenzgründungen oder Betriebsübernahmen,
  • Betriebsmittelfinanzierungen,
  • Avalfinanzierungen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.

Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
  • Angehörige der Freien Berufe

mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.
  • Ihr Vorhaben ist für das Land Baden-Württemberg von volkswirtschaftlichem Interesse.

Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für

  • Förderdarlehen mit einer Haftungsfreistellung,
  • Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung),
  • bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung) sowie
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.