Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und Wettbewerb

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Was gefördert wird

Die L-Bank unterstützt Sie als agrargewerbliches, ernährungs- oder forstwirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsvergünstigten Kredit bei der Finanzierung von Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Sie erhalten den Kredit für folgende Vorhaben:

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen,
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
  • Erwerb von Grundstücken,
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen sowie
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU-Definition der EU. Hierzu zählen

  • agrargewerbliche Handelsunternehmen,
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks,
  • land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen,
  • in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
  • Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.
  • Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • alleinige Übernahmen von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen,
  • der Erwerb von Betriebsmitteln,
  • Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.