„REGIO AKTIV“ – Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Begleitung von jungen Menschen bei betrieblichen Praktika, um den Berufsorientierungsprozess der Jugendlichen zu unterstützen und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplaz zu verbessern.

Elemente des Begleitungsprozesses für Jugendliche ab Klassenstufe 7 aller Schulformen können vor allem sein:

  • individuelle Vorbereitung der Teilnehmenden auf ein betriebliches Praktikum, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Erziehungsverantwortlichen,
  • Unterstützung bei der Einwerbung von passenden Praktikumsplätzen und Vorbereitung der Teilnehmenden auf Vorstellungsgespräche,
  • Reflexion der Lernergebnisse,
  • Dokumentation der erworbenen Kompetenzen im Berufswahlpass und
  • Organisation des Transfers zum Praktikumsplatz (um die Berufsorientierung im ländlichen Raum besonders zu stärken).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt. In Ausnahmefällen können weitere junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren in die Angebote einbezogen werden.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.