Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Sie im Rahmen des Programms „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familienbedarfsgemeinschaften bei der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in Ausbildung oder andere weiterführende Maßnahmen unterstützen.
Sie erhalten die Förderung für Familienintegrationscoachings, die folgende Elemente umsetzen:
- intensive ganzheitliche individuelle Betreuung und stärkenorientierte Beratung ausgewählter Familien und
- begleitete Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie umsetzen.
Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind arbeitslose Alleinerziehende und arbeitslose Leistungsberechtigte aus Familienbedarfsgemeinschaften aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit mindestens einem Kind im Haushalt.
- Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt normalerweise bis zu 18 Monate zuzüglich Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten. Unterbrechungen der Projektteilnahme von normalerweise bis zu 3 Monaten sind möglich.
- Sie müssen bestätigen, dass Sie fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal einsetzen.
- Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.