Bund · 16 Länder · EU

2.314 Programme.
Ein Ansprech­partner.

Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe Projekte für Erziehungsverantwortliche und weitere Bezugspersonen zur Berufswahl von Schülerinnen und Schülern durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen beschäftigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Beschäftigungsförderung stärker an den jeweiligen regionalen Erfordernissen ausgerichtet wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Modellprojekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe oder auch Unternehmen junge Menschen bei der Ausbildung im Rahmen von Ausbildungsverbünden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe junge Menschen ab Klassenstufe 7 bei betrieblichen Praktika begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.
Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kreditinstitut großvolumige Exportgeschäfte nach Afrika finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Refinanzierungsdarlehen erhalten.
Wenn Sie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 10 Millionen für den Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs bekommen.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind und in Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Agrar- und Ernährungswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Geldgeber

Wer die Förderung
ausreicht.

Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.

Bund

  • KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
  • Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
  • Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
  • Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR

Bundesministerien

  • Wirtschaft und EnergieBMWE
  • Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
  • Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
  • Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
  • VerkehrBMV
  • Arbeit und SozialesBMAS
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
  • Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
  • GesundheitBMG
  • InneresBMI
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ

Europa

  • Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
  • Europäische InvestitionsbankEIB
  • Europäischer InvestitionsfondsEIF
  • InvestEUGarantien und Beteiligungen
  • EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
  • ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
  • JTFFonds für einen gerechten Übergang
  • ELERLändliche Entwicklung
  • EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
  • InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Horizont EuropaForschung und Innovation
  • Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
  • LIFEUmwelt und Klima
  • Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
  • InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
  • Erasmus+Bildung und Qualifizierung
  • EU4HealthGesundheit
  • Kreatives EuropaKultur und Medien
  • BinnenmarktprogrammKMU und Normung

Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital

  • Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
  • LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
  • Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
  • KfW CapitalWagniskapital über Fonds
  • High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
  • coparionWachstumsfinanzierung
  • ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme

Weitere Geldgeber und Durchleitung

  • Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
  • Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
  • Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
  • Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
  • HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
  • Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme

Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.

Machbarkeitsprüfung

Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.

Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.