Wenn Sie als bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Sie mit Bürgschaften für Kredite zur Sicherung der Finanzierung von
- Maschinen, Anlagen,
- selbstgenutzten gewerblichen Immobilien,
- Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Entscheidung über die Bürgschaft erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Die Höhe Ihrer Bürgschaft beträgt bis zu 70 % des Kreditbetrages beziehungsweise maximal 262.500 EUR. Ihre Betriebsmittelfinanzierungen werden bis zu 60 % verbürgt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die die Kriterien der EU erfüllen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen.
- Ihr Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
- Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
Antragsverfahren
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank ein, diese leitet ihn dann an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH weiter.