„REGIO AKTIV“ – Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND)

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe oder auch Unternehmen junge Menschen bei der Ausbildung im Rahmen von Ausbildungsverbünden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der freien Jugendhilfe oder auch Unternehmen junge Menschen bei der Ausbildung im Rahmen von Ausbildungsverbünden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die betriebliche Ausbildung in Ausbildungsverbünden von Betrieben und Einrichtungen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Tätigkeiten des von Ihnen eingesetzten Projektpersonals:

  • Organisation der Kooperation und der Ausbildung innerhalb des Ausbildungsverbundes sowie
  • sozialpädagogische Begleitung der Auszubildenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, weitere juristische Personen des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Zuwendungsempfänger kann nur ein Träger sein, Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen Unternehmen, Einrichtungen oder Bildungsträgern als Grundlage für die Organisation gemeinsamer Projekte sind aber nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle zugelassen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf im Alter bis zu 25 Jahren, in Ausnahmefällen bis 35 Jahren.
  • Das von Ihnen in den Ausbildungsverbünden eingesetzte pädagogische Personal soll
    • für die anforderungsgerechte Umsetzung aller Ausbildungsinhalte für die Auszubildenden der Verbundbetriebe sorgen,
    • vor allem eine individuelle Unterstützung bei persönlichen Problemlagen der Auszubildenden sichern und
    • eine intensive Vorbereitung zu den fachpraktischen und -theoretischen Zwischen- und Abschlussprüfungen sicherstellen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.