Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind und in Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind und in Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Was gefördert wird

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bereit, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:

  • Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs,
  • zur Minderung von Emissionen,
  • in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte,
  • zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und
  • Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Das Darlehensprogramm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Unternehmen, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Das Vorhaben dient der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder einer Änderung des Produktionsverfahrens.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe, der Erwerb von Betriebsmitteln, Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.