Bund · 16 Länder · EU
2.314 Programme.
Ein Ansprechpartner.
Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger benachteiligte Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer Netzstruktur an Umweltbildungszentren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Bildungsanbieter in Hamburg Menschen beruflich weiterbilden, die in der Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern und so die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger der Jugendarbeit, der freien Jugendhilfe oder als anerkannter Jugendverband ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen möchten oder andere Maßnahmen in der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als soziale Einrichtung Maßnahmen ergreifen, die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr einen Zuschuss beantragen.
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Geldgeber
Wer die Förderung
ausreicht.
Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.
Bund
- KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
- Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
- Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
- Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR
Bundesministerien
- Wirtschaft und EnergieBMWE
- Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
- Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
- Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
- VerkehrBMV
- Arbeit und SozialesBMAS
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
- Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
- GesundheitBMG
- InneresBMI
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ
Länder
- L-BankBaden-Württemberg
- LfA Förderbank BayernBayern
- Bayerische LandesbodenkreditanstaltBayern, Wohnraum
- Investitionsbank BerlinBerlin
- Investitionsbank des Landes BrandenburgBrandenburg
- Bremer Aufbau-BankBremen
- Hamburgische Investitions- und FörderbankHamburg
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenHessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern
- Investitions- und Förderbank NiedersachsenNiedersachsen
- NRW.BANKNordrhein-Westfalen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
- Saarländische InvestitionskreditbankSaarland
- Sächsische AufbaubankSachsen
- Investitionsbank Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
- Thüringer AufbaubankThüringen
Europa
- Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
- Europäische InvestitionsbankEIB
- Europäischer InvestitionsfondsEIF
- InvestEUGarantien und Beteiligungen
- EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
- ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
- JTFFonds für einen gerechten Übergang
- ELERLändliche Entwicklung
- EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
- InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Horizont EuropaForschung und Innovation
- Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
- LIFEUmwelt und Klima
- Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
- InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
- Erasmus+Bildung und Qualifizierung
- EU4HealthGesundheit
- Kreatives EuropaKultur und Medien
- BinnenmarktprogrammKMU und Normung
Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital
- Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
- LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
- Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
- KfW CapitalWagniskapital über Fonds
- High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
- coparionWachstumsfinanzierung
- ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme
Weitere Geldgeber und Durchleitung
- Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
- Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
- Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
- Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
- HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
- Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme
Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.
Machbarkeitsprüfung
Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.
Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.