Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe

Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsträger, wenn Sie Berufsvorbereitungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen Förderbedarfen durchführen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Praktikerqualifizierung: Sie bieten damit eine praxisnahe und joborientierte Berufsvorbereitung vor allem für arbeitslose junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren mit besonderem Förderbedarf;
  • die Arbeits- und Berufsorientierung: Sie stellen nach einer Kompetenzermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und unter 25 Jahren berufsorientierende Angebote in verschiedenen Berufsfeldern bereit. Sie vermitteln ihnen EDV-Grundkenntnisse und Praktika in Betrieben und unterrichten sie berufsfeldbezogen und darüber hinausgehend.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen.

Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 1.2. bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger.

Die Teilnehmenden müssen

  • ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben,
  • bei der Arbeits- und Berufsorientierung zu Beginn der Maßnahme normalerweise zwischen 16 und unter 25 Jahre alt sein,
  • mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben.

Der oder die Jugendliche darf maximal über einen Hauptschulabschluss verfügen oder muss den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.