Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)

Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II allgemeinbildender Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.

Gefördert werden

  • eine Potenzialanalyse normalerweise ab Klasse 7/2 und
  • praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten normalerweise ab Klasse 8, an denen interessierte Jugendliche verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen können.

Vorrangig unterstützt wird die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang von der Schule in den Beruf.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Vor- und Nachbereitung in der Schule: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler (TN–Teilnehmende),
  • Potenzialanalyse: 200,00 EUR je Schülerin oder Schüler,
  • praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler je Tag,
  • individuelles 1:1 Reflexionsgespräch: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bieten eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an und verfügen über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung beziehungsweise über eine AZAV–Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung-Zertifizierung nach dem Sozialgesetzbuch.
  • Sie setzen eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung ein, die für das didaktische Gesamtkonzept der Maßnahme und dessen Umsetzung verantwortlich ist.
  • Sie müssen für jeden Jugendlichen eine Potenzialanalyse und praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung vorsehen.
  • Sie führen die praxisorientierten Tage der beruflichen Orientierung getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen durch.
  • Sie haben die Maßnahmen mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Grundsicherungsträger abgestimmt.
  • Zwischen Ihnen als Berufsbildungsstätte und allen beteiligten Schulen beziehungsweise einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.