Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr einen Zuschuss beantragen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
- die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ–Freiwillige Ökologische Jahr sowie
- die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.
Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Antragsverfahren
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Für die Antragstellung sind die vom Land für den jeweiligen Förderjahrgang zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.