Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

Wenn Sie als Bildungsanbieter in Hamburg Menschen beruflich weiterbilden, die in der Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Bildungsanbieter in Hamburg Menschen beruflich weiterbilden, die in der Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Zielgruppe in folgenden Bereichen stärken:

  • Wettbewerbsfähigkeit und produktionstechnische Kenntnisse,
  • Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder im Agrarsektor,
  • persönliche und soziale Kompetenz sowie Motivation,
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
  • Kenntnisse über neue Technologien und Verfahren,
  • Produktqualität,
  • umweltbezogene Methoden und Praktiken, wozu auch die Einhaltung der Konditionalität und Tierschutzbestimmungen gehört,
  • berufliche Qualifikation von Frauen in der Agrarwirtschaft,
  • Kenntnisse von neuen Rechtsrahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Referentinnen oder Referenten können maximal EUR 1.500 pro Tag als Honorar angerechnet werden. Deren Aufwendungen können Sie zusätzlich abrechnen.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 500,00 pro Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Bildungsanbieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahmen müssen sich an Personen richten, die im Agrarsektor für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind.
  • Mindestens 8 Teilnehmende müssen
    • eine Betriebsstätte, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Hamburg haben oder Flächen in Hamburg bewirtschaften,
    • die Maßnahme mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung oder einem Zertifikat abschließen,
    • einen ausgefüllten Bewertungsbogen abgeben.
  • Ihre Veranstaltung muss allen Personen offenstehen, die in Hamburg im Agrarsektor tätig sind.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen.

Ausgeschlossen sind Teilnehmende aus

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.