Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.

Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen,
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt,
  • Basisarbeit,
  • psychische Gesundheit,
  • künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das Förderportal BMAS (siehe weiterführende Links) einzureichen. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Portal und ein Hilfe-Service abrufbar.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts:
    • Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden),
    • gemeinnützige Träger,
    • Unternehmen,
    • Bildungsträger,
    • Forschungseinrichtungen oder
    • Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland.
  • Sie als Antragstellende können Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen.
  • Sie zielen mit Ihrem Projekt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ab und tragen die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein.
  • Sie entwicklen Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg.
  • Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden.
  • Sie können eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.