Bund · 16 Länder · EU
2.314 Programme.
Ein Ansprechpartner.
Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie mit einer sogenannten operationellen Gruppe land- oder forstwirtschaftliche Innovationen vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als anerkannter Träger von Freiwilligendiensten Plätze für junge Menschen im FSJ, FSJK und FÖJ anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger eines Frauenhauses Unterstützung bei der Durchführung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung und nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie anwendungsorientiert zur Verbesserung von Mobiltätsangeboten in vom Strukturwandel betroffenen Gebieten forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als anwendungsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtung in neue Forschungsinfrastrukturen oder in den Ausbau bestehender Forschungsinfrastrukturen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie an Ihrer Hochschule innovative Gründungsprojekte unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie in Städten und ihrem Pendlerraum Maßnahmen für eine grüne Verkehrsinfrastruktur und saubere Mobiltätslösungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie mit einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss Maßnahmen planen, die der Bewirtschaftung zugutekommen und die Besitzzersplitterung überwinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Um die Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen möglichst wirkungsvoll zu unterstützen, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 95 % erhalten. Zur Förderung der Maßnahmen stehen Mittel vom Bund und von den beteiligten Ländern in Höhe von insgesamt 750 Millionen Euro (750.000.000 EUR) zur Verfügung; davon stellt der Bund 375 Millionen Euro (375.000.000 EUR) bereit, um die Hälfte der Ausgaben in jedem Land zu tragen.
Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie mit Ihrer Einrichtung Eltern beraten oder andere Angebote für Familien bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte oder Prozesse umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Geldgeber
Wer die Förderung
ausreicht.
Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.
Bund
- KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
- Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
- Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
- Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR
Bundesministerien
- Wirtschaft und EnergieBMWE
- Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
- Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
- Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
- VerkehrBMV
- Arbeit und SozialesBMAS
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
- Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
- GesundheitBMG
- InneresBMI
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ
Länder
- L-BankBaden-Württemberg
- LfA Förderbank BayernBayern
- Bayerische LandesbodenkreditanstaltBayern, Wohnraum
- Investitionsbank BerlinBerlin
- Investitionsbank des Landes BrandenburgBrandenburg
- Bremer Aufbau-BankBremen
- Hamburgische Investitions- und FörderbankHamburg
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenHessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern
- Investitions- und Förderbank NiedersachsenNiedersachsen
- NRW.BANKNordrhein-Westfalen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
- Saarländische InvestitionskreditbankSaarland
- Sächsische AufbaubankSachsen
- Investitionsbank Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
- Thüringer AufbaubankThüringen
Europa
- Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
- Europäische InvestitionsbankEIB
- Europäischer InvestitionsfondsEIF
- InvestEUGarantien und Beteiligungen
- EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
- ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
- JTFFonds für einen gerechten Übergang
- ELERLändliche Entwicklung
- EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
- InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Horizont EuropaForschung und Innovation
- Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
- LIFEUmwelt und Klima
- Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
- InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
- Erasmus+Bildung und Qualifizierung
- EU4HealthGesundheit
- Kreatives EuropaKultur und Medien
- BinnenmarktprogrammKMU und Normung
Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital
- Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
- LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
- Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
- KfW CapitalWagniskapital über Fonds
- High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
- coparionWachstumsfinanzierung
- ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme
Weitere Geldgeber und Durchleitung
- Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
- Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
- Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
- Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
- HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
- Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme
Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.
Machbarkeitsprüfung
Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.
Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.