Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)

Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens EUR 200.000 und maximal EUR 800.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einrichtung beziehungsweise ergänzende Einrichtung der Inkubatoren unter Beteiligung Ihrer Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten im Hinblick auf die Transfer-, Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche begründen.
  • Die Einrichtung und Nutzung der Inkubatoren muss eindeutig von gegebenenfalls bereits bestehenden anderen gründungsbezogenen Aktivitäten Ihrer Hochschule abgegrenzt sein; Sie erhalten die Förderung nur für Maßnahmen und Aktivitäten, die neben Ihrem bereits vorhandenen Lehrangebot im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags durchgeführt werden.
  • Die Inkubatoren müssen den Teilnehmenden kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
  • Sie müssen mit den Teilnehmenden Nutzungsvereinbarungen abschließen.
  • Während der Laufzeit des Vorhabens müssen Sie die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule gewährleisten.
  • Sie müssen eine Begleitung der Teilnehmenden durch Ihre Hochschulgründernetzwerke oder die Existenzgründungsbeauftragten sicherstellen und dokumentieren.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfrist für Wirtschaftsgüter von 5 Jahren nach deren Anschaffung beachten.
  • Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 36 Monate.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.