Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das ganze Land Bedeutung haben.

Sie können eine Förderung für diese Bereiche erhalten:

  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, auch in digitaler Form
  • Personalausgaben für Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten
  • Verwaltungsausgaben der Jugendverbände
  • internationale Jugendarbeit
  • Jugendbildungsstätten
  • Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse, wenn sie insbesondere eine große Öffentlichkeit erreichen
  • Jugendsozialarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.10. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragsteller müssen Sie landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein.
  • Sie müssen auf Grundlage Ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gewährleisten.
  • Das von Ihnen eingesetzte Personal muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.