Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“.
Sie erhalten die Förderung beispielsweise für
- Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
- Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
- Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
- interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
- juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Digitalisierungsprojekt muss
- innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt werden,
- mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
- innovativ und zukunftsorientiert sein,
- nachnutzbar gestaltet sein,
- einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ leisten und
- von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
- Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).