Bund · 16 Länder · EU
2.314 Programme.
Ein Ansprechpartner.
Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.
Wenn Sie eine Mobilitästzentrale einrichten und betreiben möchten, die rund um das Thema Mobiltät informiert und berät, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine Freiwilligenagentur einrichten oder als bestehende Agentur Projekte im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune oder Kreis kreisübergreifend in einer anerkannten „Zukunftsregion“ zusammenarbeiten und ein Regionalmanagement errichten oder bereits betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Brennpunkte in Niedersachsen mit Projekten zur Selbsthilfe unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Ihrer Kommune ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen neu bauen oder ausbauen wollen, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben planen, die dem nachhaltigen Schutz des Wasserangebots und der Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wen Sie Maßnahmen zur Resozialisierung und sozialen Integration von Straffälligen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Wenn Sie Arbeitsplätze in Ihrem neu gegründeten oder übernommenen Handwerksbetrieb schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen oder ein Forschungs- oder Transfervorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Niedersachsen ein innovatives Projekt planen, das den Übergang von der Schule in den Beruf verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Geldgeber
Wer die Förderung
ausreicht.
Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.
Bund
- KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
- Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
- Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
- Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR
Bundesministerien
- Wirtschaft und EnergieBMWE
- Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
- Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
- Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
- VerkehrBMV
- Arbeit und SozialesBMAS
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
- Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
- GesundheitBMG
- InneresBMI
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ
Länder
- L-BankBaden-Württemberg
- LfA Förderbank BayernBayern
- Bayerische LandesbodenkreditanstaltBayern, Wohnraum
- Investitionsbank BerlinBerlin
- Investitionsbank des Landes BrandenburgBrandenburg
- Bremer Aufbau-BankBremen
- Hamburgische Investitions- und FörderbankHamburg
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenHessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern
- Investitions- und Förderbank NiedersachsenNiedersachsen
- NRW.BANKNordrhein-Westfalen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
- Saarländische InvestitionskreditbankSaarland
- Sächsische AufbaubankSachsen
- Investitionsbank Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
- Thüringer AufbaubankThüringen
Europa
- Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
- Europäische InvestitionsbankEIB
- Europäischer InvestitionsfondsEIF
- InvestEUGarantien und Beteiligungen
- EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
- ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
- JTFFonds für einen gerechten Übergang
- ELERLändliche Entwicklung
- EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
- InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Horizont EuropaForschung und Innovation
- Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
- LIFEUmwelt und Klima
- Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
- InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
- Erasmus+Bildung und Qualifizierung
- EU4HealthGesundheit
- Kreatives EuropaKultur und Medien
- BinnenmarktprogrammKMU und Normung
Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital
- Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
- LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
- Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
- KfW CapitalWagniskapital über Fonds
- High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
- coparionWachstumsfinanzierung
- ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme
Weitere Geldgeber und Durchleitung
- Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
- Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
- Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
- Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
- HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
- Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme
Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.
Machbarkeitsprüfung
Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.
Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.