Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für Menschen, die an der Bildung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, sowie bei Vorhaben für deren Austausch und Vernetzung.

Außerdem werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke und auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich fachlich-inhaltlich und zu den zuwendungsrechtlichen und finanztechnischen Aspekten bei der NBank beraten lassen.

Bitte beachten Sie im Internet veröffentlichte Informationen zu Sonderschwerpunkten.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften, rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Sitz, die Betriebsstätte der Unternehmen, deren Beschäftigte an Ihrem Projekt teilnehmen, und der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert haben.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.