Soziale Innovation

Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel,
  • Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region “ SER„ und bis zu 80 Prozent im Programmgebiet “Übergangsregion „ ÜR“.

Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Im Fall von Projektförderung ist die Antragstellung zweistufig. Zunächst erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen. Bei positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • im Rahmen der Projektförderung Projektträger in der Rechtsform juristischer Personen des privaten und öffentlichen Rechts und
  • im Rahmen der Stellenförderung für soziale Innovation die Landesspitzenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Im Fall von sozial-innovativen Projekten muss der Ort der Durchführung des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Bei Förderung von Stellen für soziale Innovation muss sich deren Tätigkeit auf das jeweilige Programmgebiet (Regionenkategorie ÜR oder SER) beziehen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichern.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.