Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)

Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Seenentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zur naturnahen Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen,
  • Investitionen zur Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffuse Quellen),
  • Entschlammung (Sedimententnahme, Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphatfällung und Biomasseentnahme),
  • Verbesserung der Wasserretention,
  • Erprobung innovativer Verfahren mit bereits erbrachtem Wirkungsnachweis in vergleichbaren Gewässern sowie für
  • sonstige erforderliche Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen auch 100 Prozent.

Sie reichen Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Bitte beachten Sie die jährlichen Antragsfristen im Internet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
  • Die Gebietskulisse für Ihr Vorhaben sind Stillgewässer in Niedersachsen mit einer Fläche von mindestens 50 Hektar, bei ELER-Beteiligung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014–2020 (PFEIL).
  • Für kleinere Stillgewässer können Sie eine Förderung erhalten, wenn sie für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.
  • Bei der Durchführung Ihres Vorhabens müssen Sie die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.
  • Ihr Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder der Verbesserung des chemischen Zustands nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen sowie von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.
  • Für Vorhaben, zu denen Sie rechtlich verpflichtet sind, erhalten Sie keine Förderung.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.