Bund · 16 Länder · EU
2.314 Programme.
Ein Ansprechpartner.
Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.
Wenn Sie Investitionen, Betriebsmittel oder eine Nachfolgeregelung finanzieren, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie für einen Kredit eine Bürgschaft, Garantie oder andere Gewährleistung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.
Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Nordrhein-Westfalen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Thüringen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Sie planen den Bau von Mietwohnungen oder einer sozialen Einrichtung in Hessen? Das Land unterstützt Ihre Finanzierung durch die Übernahme einer Bürgschaft, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe ein Förderdarlehen der L-Bank zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln beantragen möchten, Ihnen aber dafür die bankmäßig erforderlichen Sicherheiten fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine 50-prozentige Bürgschaft erhalten.
Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Wenn Sie für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen zusätzliche Einkommensquellen erschließen möchten und dafür Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen nötig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder auch eine Bürgschaft erhalten.
Wenn Sie Ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politisch bedingte Forderungsausfälle absichern möchten, können Sie vielleicht die Exportkreditgarantien des Bundes in Anspruch nehmen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von schweren Schäden durch Elementarereignisse benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Freistaates Bayern erhalten.
Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten.
Geldgeber
Wer die Förderung
ausreicht.
Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.
Bund
- KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
- Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
- Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
- Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR
Bundesministerien
- Wirtschaft und EnergieBMWE
- Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
- Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
- Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
- VerkehrBMV
- Arbeit und SozialesBMAS
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
- Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
- GesundheitBMG
- InneresBMI
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ
Länder
- L-BankBaden-Württemberg
- LfA Förderbank BayernBayern
- Bayerische LandesbodenkreditanstaltBayern, Wohnraum
- Investitionsbank BerlinBerlin
- Investitionsbank des Landes BrandenburgBrandenburg
- Bremer Aufbau-BankBremen
- Hamburgische Investitions- und FörderbankHamburg
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenHessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern
- Investitions- und Förderbank NiedersachsenNiedersachsen
- NRW.BANKNordrhein-Westfalen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
- Saarländische InvestitionskreditbankSaarland
- Sächsische AufbaubankSachsen
- Investitionsbank Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
- Thüringer AufbaubankThüringen
Europa
- Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
- Europäische InvestitionsbankEIB
- Europäischer InvestitionsfondsEIF
- InvestEUGarantien und Beteiligungen
- EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
- ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
- JTFFonds für einen gerechten Übergang
- ELERLändliche Entwicklung
- EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
- InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Horizont EuropaForschung und Innovation
- Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
- LIFEUmwelt und Klima
- Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
- InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
- Erasmus+Bildung und Qualifizierung
- EU4HealthGesundheit
- Kreatives EuropaKultur und Medien
- BinnenmarktprogrammKMU und Normung
Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital
- Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
- LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
- Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
- KfW CapitalWagniskapital über Fonds
- High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
- coparionWachstumsfinanzierung
- ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme
Weitere Geldgeber und Durchleitung
- Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
- Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
- Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
- Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
- HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
- Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme
Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.
Machbarkeitsprüfung
Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.
Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.