Wenn Sie als Künstlerin und Künstler Arbeitsräume für Ihre Tätigkeit kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Berlin unterstützt den Erwerb von selbstgenutztem Arbeitsraum durch professionelle Künstlerinnen und Künstler oder Künstlerkollektive mittels Übernahme von Bürgschaften.
Sie erhalten die Bürgschaft für
- die Besicherung von Krediten für den Grundstückserwerb,
- den Erwerb von Anteilen an Personenbeteiligungen sowie
- die Kosten notwendiger Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 250.000 EUR bis 4.000.000 EUR. Bei Beträgen bis 1.500.000 EUR ist die Bürgschaft auf 80 Prozent, bei Beträgen über 1.500.000 EUR auf 70 Prozent des Kreditvolumens beschränkt.
Richten Sie bitte den Antrag an die Investitionsbank Berlin (IBB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende und förderungswürdige Kunstschaffende sowie deren Zusammenschlüsse mit Betriebsstätte, Arbeitsplatz, Atelier oder Wohnsitz in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie haben keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt beziehungsweise Sie können nicht die erforderlichen Sicherheiten für einen Erwerb vorlegen.
- Sie sichern den zu verbürgenden Kredit durch eine Grundschuld ab.
- Bei normalem wirtschaftlichem Verlauf ist mit einer Rückzahlung des verbürgten Kredits zu den vereinbarten Terminen zu rechnen.
- Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren, maximal jedoch die Nutzungsdauer der Immobilie.