Bund · 16 Länder · EU
2.314 Programme.
Ein Ansprechpartner.
Jedes Förderprogramm in Deutschland, für das Unternehmen, Kommunen, Vereine, Hochschulen und Einrichtungen antragsberechtigt sind. Suchen Sie selbst. Oder schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wir suchen.
Wenn Sie Vorhaben zur zukunftsfähigen Entwicklung von Kommunen im ländlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Für mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Durchführung von Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ein Vorhaben zur Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen in Hessen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen im ländlichen Raum planen, die dessen Entwicklung als Lebens- und Arbeitsraum fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in die nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie die Durchführung von Baumaßnahmen, Dorfentwicklungskonzepten oder anderen Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und dörflichen Lebens im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung Ihrer Stadtstruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
Geldgeber
Wer die Förderung
ausreicht.
Alle Förderbanken, EU-Mittelgeber und sonstigen Geldgeber, mit denen wir bundesweit arbeiten. Die Landesbanken führen direkt zu den Programmen des jeweiligen Gebiets.
Bund
- KfWKredite, Zuschüsse, Beteiligungen
- Landwirtschaftliche RentenbankAgrar, Forst, ländlicher Raum
- Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBLE
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBAFzA
- Bundesamt für Logistik und MobilitätBALM
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungBBSR
Bundesministerien
- Wirtschaft und EnergieBMWE
- Forschung, Technologie und RaumfahrtBMFTR
- Landwirtschaft, Ernährung und HeimatBMLEH
- Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBMUKN
- Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBMWSB
- VerkehrBMV
- Arbeit und SozialesBMAS
- Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBMBFSFJ
- Digitales und StaatsmodernisierungBMDS
- GesundheitBMG
- InneresBMI
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBMZ
Länder
- L-BankBaden-Württemberg
- LfA Förderbank BayernBayern
- Bayerische LandesbodenkreditanstaltBayern, Wohnraum
- Investitionsbank BerlinBerlin
- Investitionsbank des Landes BrandenburgBrandenburg
- Bremer Aufbau-BankBremen
- Hamburgische Investitions- und FörderbankHamburg
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenHessen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern
- Investitions- und Förderbank NiedersachsenNiedersachsen
- NRW.BANKNordrhein-Westfalen
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz
- Saarländische InvestitionskreditbankSaarland
- Sächsische AufbaubankSachsen
- Investitionsbank Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
- Investitionsbank Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein
- Thüringer AufbaubankThüringen
Europa
- Europäische KommissionDirekt verwaltete Programme
- Europäische InvestitionsbankEIB
- Europäischer InvestitionsfondsEIF
- InvestEUGarantien und Beteiligungen
- EFREEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
- ESF+Europäischer Sozialfonds Plus
- JTFFonds für einen gerechten Übergang
- ELERLändliche Entwicklung
- EMFAFMeer, Fischerei, Aquakultur
- InterregGrenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Horizont EuropaForschung und Innovation
- Digitales EuropaDigitale Schlüsseltechnologien
- LIFEUmwelt und Klima
- Fazilität Connecting EuropeVerkehr, Energie, Digitales
- InnovationsfondsKlimatechnologien aus dem ETS
- Erasmus+Bildung und Qualifizierung
- EU4HealthGesundheit
- Kreatives EuropaKultur und Medien
- BinnenmarktprogrammKMU und Normung
Bürgschaften, Beteiligungen, Wagniskapital
- Bürgschaftsbanken der Länder16 Häuser, Ausfallbürgschaften
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaftenstille und offene Beteiligungen
- LandesbürgschaftenGroßbürgschaften der Länder
- Bund-Länder-BürgschaftenParallelbürgschaften ab 10 Mio. Euro
- KfW CapitalWagniskapital über Fonds
- High-Tech GründerfondsFrühphase Technologie
- coparionWachstumsfinanzierung
- ERP-SondervermögenGrundlage vieler Bundesprogramme
Weitere Geldgeber und Durchleitung
- Deutsche Bundesstiftung UmweltDBU, Umweltinnovationen
- Kommunen und Landkreiseeigene Programme vor Ort
- Stadtwerke und EnergieversorgerZuschüsse für Effizienz und Wärme
- Stiftungen und Verbändeprojektbezogene Förderung
- HausbankenSparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken als Durchleitung
- Projektträger des BundesAbwicklung der Forschungsprogramme
Viele Kredite und Zuschüsse laufen über das Hausbankprinzip: Antrag über Ihre Bank, Geld von der Förderbank. Wir bereiten beides vor.
Machbarkeitsprüfung
Zu viel Auswahl?
Wir übernehmen das.
Sie müssen sich hier nicht durcharbeiten. Schicken Sie uns Ihr Vorhaben, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.