Für mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen.
Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen, werden im Programm „Dorfmoderation“ gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 55 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 37.500 EUR.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Kommunen und interkommunale Kooperationen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum.
Die antragstellenden Kommunen dürfen nicht als Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte oder -strategien im Kontext weiterer Förderprogramme außerhalb der Dorfentwicklung
- Vorhaben ohne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Antragsverfahren
Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.