Wenn Sie in die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Beschaffungen für den flächendeckenden Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes.
Sie erhalten die Förderung für
- Arzttruppkraftwagen,
- Boote für den Fachdienst Wasserrettung (einschließlich Motor und Trailer),
- Einsatzleitwagen (für die Fachdienste Sanität, Betreuung oder Wasserrettung),
- Einsatzleitwagen I (Fachdienst Logistik),
- Feldkochherde (für die Fachdienste Logistik oder Betreuung),
- Gerätewagen Betreuung, Sanität, Tauchen und Wasserrettung
- Kräder,
- Krankentransportwagen Typ B,
- Mannschaftstransportfahrzeuge (für die Fachdienste, Betreuung, Logistik oder Führungsunterstützung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als private Organisation richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Landkreis.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen,
- Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt als Träger der Katastrophenschutzeinheiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wenn es sich um die Beschaffung von gebrauchten Fahrzeugen oder Booten handelt, müssen diese in einem technisch mängelfreien Zustand und nicht älter als 5 Jahre sein.
- Die geförderten Fahrzeuge oder Boote (dazu gehören auch Beladung und Ausstattung) müssen vor der Auslieferung oder Indienststellung geprüft und abgenommen werden, normalerweise durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge.
- Die Zuwendung muss im Einzelfall mindestens EUR 5.000 betragen.