Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin und Freiberufler innovative Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen oder soziale oder kulturelle Einrichtung im Saarland einen Glasfaseranschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Unternehmen wachsen und aus diesem Grund Liquiditätsbedarf haben oder wenn Sie innovative Vorhaben planen, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter bestimmten Voraussetzungen eine offene oder auch stille Beteiligung übernehmen.
Wenn Sie in Hamburg Barkassen, die als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassen sind, in der Aufbauhöhe reduzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie unternehmerische Investitionen oder Unternehmensübernahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.