Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber

  • maximal EUR 6.300 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und
  • maximal EUR 6.060 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit.

Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch.

In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben,
  • von Insolvenz bedroht beziehungsweise insolvent sind,
  • sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihre Antragsbrechtigung nachweisen.
  • Sie haben einen Transfersozialplan abgeschlossen.
  • Bevor die Fördermittel ausgezahlt werden, muss ein vermittlungsorientiertes Projektkonzept vorgelegt werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.