Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin und Freiberufler innovative Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des EFRE-Programm 2021–2027 Thüringen bei Investitionen in die digitale Transformation Ihres Betriebs, in neue Unternehmensstrukturen sowie in die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen:
- neu anzuschaffende, betrieblich genutzte materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter,
- Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 EUR und 4.000.000 EUR.
Die Hausbank kann bei nicht ausreichenden banküblichen Sicherheiten eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um eine innovative Investition für Ihr Unternehmen handeln.
- Der Darlehensantrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden.
- Bei Zusage des Darlehens durch die TAB darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur,
- Investitionen zur Steigerung der Kapazität von Anlagen zur Behandlung von Restabfällen.
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung und Verbrennung fossiler Brennstoffe,
- Ausgaben für Grundstücks- beziehungsweise Immobilienerwerb