Wenn Sie unternehmerische Investitionen oder Unternehmensübernahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.
Was gefördert wird
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Sie durch die Übernahme von Beteiligungen für Investitionen und investitionsabhängige Betriebsmittel.
Die Förderung erhalten Sie für folgende Vorhaben:
- Existenzgründungen,
- Gründungs- und Festigungskosten für junge Unternehmen, die maximal 2 Jahre alt sind,
- Betriebsübernahmen sowie
- Zukunftsinvestitionen von etablierten Unternehmen, die mindestens 2 Jahre alt sind.
Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen EUR 50.000 und EUR 1,5 Millionen.
Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Projekts an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Erwerberinnen und Erwerber von Unternehmen und wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmenssitz muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Sie müssen über eine angemessen Eigenmittelausstattung verfügen.
- Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
- Als Gesellschafterin und Gesellschafter müssen Sie als Sicherheit eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.