Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.
Wenn Sie als Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs sowie zum Umbau öffentlicher Räume planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
In diesem Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen sollen, den Klimawandel und dessen Auswirkungen abzumindern. Kommunen und kommunale Unternehmen können unterschiedliche Maßnahmen beantragen, die dieses Ziel verfolgen. Die Maßnahmen reichen von Entsiegelungen, Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen, Regenrückhaltebecken bis hin zu Verschattungsmaßnahmen und Klimaanalysekarten.
Wenn Sie bestehende Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung umrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.