Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.
Was gefördert wird
Sie vertreten eine Stadt, eine Gemeinde, einen Landkreis oder einen kommunalen Zweckverband? Dann können Sie eine Förderung erhalten, um einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Das Ziel ist es, vor Ort eine strategische Planungsgrundlage für nachhaltige Mobilität zu schaffen.
Die Pläne orientieren sich am europäischen Vorbild der sogenannten SUMPs–Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne. Sie müssen bei der Ausarbeitung die nationalen Kriterien des BMV erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Formulierung eines langfristigen Leitbilds, die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und eine umfassende Bürgerbeteiligung. Auch Stadtbezirke können gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung in ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept integriert ist.
Sie erhalten einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Sie müssen zwingend einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie können sich auch Ausgaben für befristetes eigenes Personal fördern lassen, wenn dieses Personal ausschließlich für die Umsetzung dieses Mobilitätsplans eingesetzt wird.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.
- Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Das Bundesministerium für Verkehr prüft Ihre Skizze.
- Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
- Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.
Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht zulässig ist