Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Ihrer Einrichtung, Behörde oder Ihrem Unternehmen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 2 erhalten Sie die Förderung für die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt höchstens EUR 100.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,
  • öffentliche und private kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
  • Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
  • Die Einführung Ihres Umwelt-/Energiemanagementsystems muss direkt oder indirekt einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) mindern.
  • Für Ihr Umwelt- beziehungsweise Energiemanagementsystem muss eine externe Auditierung, Zertifizierung oder Validierung mit Registrierung erforderlich sein und das System darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.