Arbeit Inklusiv
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Entwicklung von regionalem Wirtschaftswachstum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wenn Sie eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.