Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, die der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.
Sie erhalten eine Förderung für
- Projekte der gleichberechtigten Teilhabe, zur interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, zur Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Organisationsentwicklung, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden und Beschäftigten in Verbänden und Kommunen sowie die Betreuung und Begleitung von Geflüchteten,
- oben genannte Projekte und Maßnahmen, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten, sowie
- Kleinstprojekte vor Ort.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Träger der Wohlfahrtsverbände,
- Migrantenselbstorganisationen,
- sonstige ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich,
- Kommunen sowie
- sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts,
die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind zur Durchführung der Maßnahmen aufgrund der Aufgabenstellung und Ihrer Vorerfahrungen geeignet.
- Bei Kleinstförderungen sollten die Zielgruppen gleichermaßen Zugewanderte und Einheimische sein.
- Bei Kleinstförderungen beträgt die Maximalfördersumme 500 EUR pro Antrag.
- Sie erhalten die Förderung nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie legen bereits bei Antragstellung dar, weshalb Sie keine Förderung aus dem Fachbereich bekommen.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicher.
Antragsverfahren
Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Ministerium.