Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“
Wenn Sie sich an einem Forschungsprojekt zu innovativen Hafentechnologien beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie sich an einem Forschungsprojekt zu innovativen Hafentechnologien beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Frauenschutzhäuser oder Beratungsstellen für Menschen, die Gewalt ausgesetzt sind, betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie Maßnahmen im ländlichen Raum planen, die dessen Entwicklung als Lebens- und Arbeitsraum fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.