Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Vor allem Vorhaben auf Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie werden unterstützt.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für

  • Baureifmachung,
  • Baukosten,
  • Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • Errichtung oder Ausbau von Lärmschutzwällen oder Begrünung, zusätzliche Ausgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs beziehungsweise zur Vermeidung von Versiegelung,
  • projektvorbereitende und projektbegleitende Baunebenkosten, insbesondere Honorare für Architektinnen und Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Ingenieurleistungen,
  • im Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme anfallende Beratung einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien, Vermarktung sowie das dem Fördervorhaben direkt zurechenbare Projektmanagement,
  • Grunderwerb,
  • sonstige Projektnebenkosten,
  • Beseitigung von auf den brachliegenden Altstandorten befindlichen Altanlagen und
  • Beseitigung von Altlasten, soweit sie in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme stehen und sofern die Beseitigung für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Außerdem können Sie eine Förderung für Grunderwerb sowie die Errichtung und den Ausbau von Abwasseranlagen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die Bezirksregierung Münster. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen und
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, auf die die Kommunen beherrschenden Einfluss haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Im Fall der Flächenentwicklung von Brachflächen der Montanindustrie muss das Verursacherprinzip beachtet werden, das heißt, es muss vollumfänglich gewährleistet werden, dass vom Verursacher oder seinen Rechtsnachfolgern zu tragende Ausgaben bei der Wiederherstellung von Industriebrachen nicht mit JTF-Mitteln finanziert werden.
  • Ihr Vorhaben muss die im Programm EFRE/JTF NRW vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllen.
  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen spätestens bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.
  • Bitte beachten Sie bei investiven Vorhaben die Zweckbindungsdauer von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Vorhabens.
  • Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides dürden Sie mit Ihrem Vorhaben nicht beginnen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.