Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer

Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Einrichtung oder Kommune kleine oder mittlere Unternehmen in Niedersachsen durch Beratungen bei innovativen Vorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verband bei der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“. Die Förderung erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung für folgende Beratungsfelder:

  • Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
  • Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
  • Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,
  • Unterstützung bei Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region “ SER„ und 60 Prozent im Programmgebiet “Übergangsregion „ ÜR“, höchstens jedoch EUR 1.200 je Tagewerk. Darin sind Ausgaben, Reisekosten und Mehrwertsteuer für externe Dienstleisterinnen und Dienstleister enthalten.

Sie erhalten die Förderung für jährlich bis zu 10 Tagewerke à 8 Stunden pro KMU, das Sie beraten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Einrichtungen in Niedersachsen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragt wurden, die sich zu einem öffentlich- oder privatrechtlichen Konsortium zusammengeschlossen haben.

Letztempfänger sind die beratenen und unterstützten Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) durchgeführt werden, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Die Beratung muss sich ausschließlich auf die Stärke- und Spezialisierungsfelder der der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ konzentrieren.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert haben.
  • Sie müssen eine angemessene Qualifikation der Beraterinnen und Berater nachweisen.
  • Die kleinen und mittleren Unternehmen, die Sie beraten wollen, müssen die Kriterien der EU für KMU erfüllen und ieine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.