Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens

Stärkung von Ortsgemeinschaften und Netzwerken besonders in benachteiligten Quartieren.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Charakterisierung Orte der Demokratie:
    • dienen der Begegnung, dem Austausch und der Vernetzung gemischter Zielgruppen
    • bieten Möglichkeiten für Diskussionen, Debatten und Meinungsbildung zu den vor Ort relevanten Themen
    • gemischte Zielgruppen werden bei der Erweiterung ihrer demokratischen Kompetenzen begleitet und unterstützt 
    • stehen als Orte für demokratiebezogene Maßnahmen zur Verfügung 
    • sind an lokalen und gemeinwesenorientierten Erfordernissen ausgerichtet und in lokale oder regionale Netzwerke eingebunden
  • Durchführungsort: Freistaat Sachsen
  • Förderung von Personal- und Sachausgaben
  • Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung vom 9. Februar 2023 unter ‚Rechtsgrundlagen‘.
  • Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Nachrangigkeit der Förderung zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU-Programme
  • Interessensbekundungsverfahren
  • Ort (Raum, Immobilie, Grundstück) steht zur Verfügung oder in Aussicht
  • Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Zuwendung von bis zu 90,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000,00 EUR pro Jahr
  • In begründeten Ausnahmefällen: Förderung bis zu 100,00 %
  • Möglichkeit der Einbringung von Eigenanteil als projektbezogene unbare Leistungen
  • Möglichkeit zur Förderung von Investitionen von bis zu 100.000,00 EUR je Maßnahme, jedoch maximal 35,00 % der Gesamtzuwendung
  • Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppen gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) zuwendungsfähig.
So funktionierts

In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

01

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

02

Förderprüfung

Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

03

Antrag stellen

Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

04

Projektstart

Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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Rechtlicher Hinweis

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