ESF Plus - MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (InnoTeam)

Förderung der Zusammenarbeit von sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in InnoTeams.

Was bietet das Förderprogramm?

Machbarkeitsprüfung

Kontaktieren Sie uns, um die Machbarkeitsprüfung schnell, unverbindlich und kostenlos zu erhalten.
  • Gefördert wird die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung im Sinne von Artikel 25 Nummer 2 Buchstaben b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Die InnoTeams arbeiten an dem Ziel, ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung zu entwickeln oder eine solche Entwicklung vorzubereiten.
  • Die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen
  • Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein sowie 
  • Im Verbund mit KMU auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sind gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a und c AGVO von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal.
  • In einem InnoTeam kooperieren mind. ein KMU und mind. eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Kooperation muss die Vorgaben für eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 2 Nummer 90 AGVO erfüllen.
  • InnoTeams bestehen aus mind. drei und höchstens zwölf Personen (Kernteammitarbeiter).
  • In einem InnoTeam tätige Kernteammitarbeiter besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie. 
  • Auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger. Sie haben das Recht, eigene Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. (Dies ist in der Kooperationsvereinbarung festzulegen).
  • Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
  • Einer der Kooperationspartner übernimmt die Projektkoordination.
  • Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt.

Zuschuss für Vorhaben der experiementellen Entwicklung

Der Zuschuss beträgt bis zu:
  • 35 % für große Unternehmen
  • 45 % für mittlere Unternehmen
  • 55 % für kleine Unternehmen
  • 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung

    Der Zuschuss beträgt bis zu
    • 60 % für große Unternehmen
    • 70 % für mittlere Unternehmen
    • 75 % für kleine Unternehmen
    • 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

    Förderfähige Ausgaben/Kosten

    • Personalausgaben für Kernteammitarbeiter in Form einer individuellen Monatspauschale entsprechend den Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK).
    • Personalausgaben für Techniker und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal), soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
    • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben  („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“).
    • Die Restkostenpauschale beträgt: 40 % für Forschungseinrichtungen 36 % für KMU 30 % für große Unternehmen 22 % für Hochschulen

    Beihilferechtliche Regelungen

    • Die Förderung erfolgt nach Maßgabe und unter Einhaltung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) jeweils geltenden Fassung. Zuwendungen werden als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Artikel 25 der AGVO gewährt.
    So funktionierts

    In 4 Schritten zum Fördermittelzuschuss

    01

    Anfrage senden

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder mit einer E-Mail über unser Kontakt­formular und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihre Ideen für Ihr Vorhaben.

    02

    Förderprüfung

    Anhand Ihres Vorhabens und der Daten prüfen wir intern Ihre Förder­möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Projektidee. Wir beraten Sie zu allen verfügbaren Möglichkeiten.

    03

    Antrag stellen

    Wir besprechen detailliert Ihre Ziele und den Bedarf, erstellen den Antrag und steuern komplett die Kommunikation mit dem entsprechenden Förderinstitut.

    04

    Projektstart

    Anschließend kann Ihr Projekt starten. Unser Team begleitet Sie zuverlässige und professionell durch alle Phasen bis zur Ausschüttung der Fördermittel.

    Bitte beachten Sie, dass Digiconn keinen Einfluss auf mögliche Änderungen von Förderhöhen und deren Bedingungen hat. Daher sind alle Angaben unsererseits ohne Gewähr.

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    Rechtlicher Hinweis

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